Dieses Jahr wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V überarbeitet. Er wurde vom Vorstand des GKV-Spitzenverbands in der anliegenden Fassung beschlossen und gilt ab 1.1.2026. Der GKV-Spitzenverband hat ein Informationsschreiben verfasst, in dem die wesentlichen Änderungen und deren Erläuterungen beschrieben sind. |